KI auf dieser Website
Mir ist wichtig, dass du weißt, wo künstliche Intelligenz mitgeholfen hat – und wo nicht. Hier erkläre ich die Kennzeichnung mit den vorgeschriebenen Begriffen und den empfohlenen EU-Icons.
Was gekennzeichnet wird
Kennzeichnungspflichtig nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sind sogenannte Deepfakes: das sind KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würden (Art. 3 Nr. 60 KI-VO).
Auf dieser Website betrifft das die fotorealistischen Personenbilder von mir (Tobias Emmerich): Sie sind künstlich erzeugt – keine klassischen Fotos. Genau diese Bildinhalte kennzeichne ich sichtbar.
Offizielle EU-Icons
Für die Kennzeichnung nutze ich die offiziellen EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Teil des Verhaltenskodex zur Transparenz). Die Nutzung ist freiwillig, aber empfohlen. Die Pflicht zur klaren Offenlegung nach Art. 50 bleibt bestehen – das Icon allein ersetzt sie nicht.
An den Figuren verwende ich das Icon „AI Generated“ im englischen Originalwortlaut (nicht übersetzt), in einer festen kleinen Größe unten rechts am Bild. Beim Profilbild links sitzt dasselbe Icon oben rechts, damit es nicht hinter Name und Kontakt verschwindet.
Quelle und Download: EU Icons for labelling AI-generated content (Europäische Kommission / AI Office). Die Icons dürfen frei verwendet werden, ohne Namensnennungspflicht.
So sieht die Kennzeichnung aus
An den betroffenen Bildern im Inhalt findest du unten rechts das EU-Icon. Beim Profilbild links oben sitzt es oben rechts, damit es nicht hinter Name und Kontakt verschwindet.
- das EU-Icon „AI Generated“ (englischer Originaltext)
- klickbar – führt auf diese Seite
Bedeutung: Dieser Bildinhalt wurde künstlich erzeugt oder manipuliert (Deepfake i. S. d. KI-VO). Die Kennzeichnung ist klar und ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar (Art. 50 Abs. 4 und Abs. 5).
Beispiel:
EU-Icon „AI Generated“ sitzt unten rechts über dem Bild.
Was die Verordnung verlangt
Die Kennzeichnung muss für Menschen erkennbar sein – sichtbar am Inhalt, nicht nur versteckt in Metadaten. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab dem 2. August 2026. Ich kennzeichne die betroffenen Bildinhalte bereits jetzt.
Zusätzlich sieht Art. 50 Abs. 2 vor, dass Anbieter generativer KI-Systeme synthetische Inhalte maschinenlesbar markieren (z. B. über Wasserzeichen). Das ist Aufgabe der Tool-Anbieter; ich ergänze die sichtbare Offenlegung am Bild.
Betroffene Bildinhalte auf dieser Website
Gekennzeichnet sind die fotorealistischen, KI-erzeugten Darstellungen meiner Person – darunter das große Profilbild links auf allen Seiten sowie die Content-Bilder auf Startseite, Leistungen, Kassensysteme, Kartenzahlung, Betriebe, Über mich, Kontakt und Nachhaltigkeit.
Texte
Die Texte habe ich geprüft und freigegeben. Bei Formulierungen und Struktur habe ich teilweise KI-Unterstützung genutzt. Inhaltlich gilt: Was ich anbiete, wie ich arbeite und was ich dir sage, kommt von mir.
Für rein werbliche oder informative Website-Texte mit menschlicher Prüfung besteht nach Art. 50 Abs. 4 in der Regel keine Kennzeichnungspflicht wie bei Deepfake-Bildinhalten. Trotzdem sage ich hier offen, dass KI mitgeholfen hat.
Dieser Absatz ist ein Beispiel für einen Text-Hinweis mit KI-Unterstützung – nicht zu verwechseln mit der Deepfake-Kennzeichnung bei Bildern.
KI ersetzt keine Beratung und keine Auskunft zu TSE, Kassenmeldung oder Finanzamt.
Was ist gekennzeichnet – und was nicht?
- Ja: KI-generierte oder manipulierte fotorealistische Personenbilder (Deepfakes) – EU-Icon „AI Generated“.
- Nein: Logo, Favicons, Partner-Logos und rein grafische / stilisierte Elemente ohne Täuschungspotenzial.
- Nein: echte Foto-Hintergründe in Hero-Bereichen (Ambiente-/Produktfotos ohne KI-Personenmontage).
- Hier erklärt: KI-Hilfe bei Texten (ohne Deepfake-Badge).
Was KI hier nicht macht
- keinen Chatbot
- kein automatisches Angebot oder Vertragsabschluss
- keine Entscheidung über deine Kasse oder Konditionen
Kennzeichnung und Transparenz stehen hier. Beratung zu Kasse und Kartenzahlung startet am 1. September 2026.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3 Nr. 60 (Deepfake) und Art. 50 (Transparenzpflichten), insbesondere Abs. 4 und Abs. 5: Offenlegung, dass Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Die EU-Icons stammen aus dem Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte; ihre Nutzung ist freiwillig und signalisiert allein keine Unterzeichnung des Kodex. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
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