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Tobias Emmerich

Kassensysteme Mittelhessen

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DerKassenDoc
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Rechtliches · Stand 01.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“) und mir, Tobias Emmerich – Der KassenDoc (Vor dem Attenberg 19, 35418 Buseck – nachfolgend „DerKassenDoc“) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und mir ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Informationen zu mir erhalten Sie hier https://derkassendoc.de/impressum

1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von mir nicht anerkannt, sofern ich diesen nicht ausdrücklich zugestimmt habe. Selbst wenn ich auf ein Schreiben Bezug nehme, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Geltungsbereich/Nachweise Ihrer Unternehmereigenschaft

2.1 Mein Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Ich kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass Sie mir Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, z.B. durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

2.2 Zum Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).

2.3 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

3. Vertragsgegenstand

3.1 DerKassenDoc bietet Dienstleistungen und Produkte rund um elektronische Kassensysteme an.

3.2 Zum Leistungsangebot gehören insbesondere

  • Beratung
  • Verkauf
  • Vermietung
  • Mietkauf
  • Einrichtung
  • Installation
  • Konfiguration
  • Schulung
  • Wartung
  • Fernwartung
  • technischer Support
  • Vor-Ort-Service

sowie damit zusammenhängende Leistungen.

3.3 Darüber hinaus können Hardware, Zubehör und technische Komponenten geliefert werden, insbesondere

  • Kassensysteme
  • Tablets
  • technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)
  • Kartenzahlungssystemen
  • Bondrucker
  • Kassenschubladen
  • Scanner
  • Monitore
  • Küchenmonitore
  • Netzwerkkomponenten
  • Router
  • NFC-Karten/Chips
  • Mitarbeiterkarten
  • Kabel
  • Netzteile
  • Zubehör

3.4 DerKassenDoc unterstützt Kunden außerdem bei der Einrichtung und Anbindung von

  • technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE)
  • Kartenzahlungssystemen
  • EC-Terminals
  • Cloud-Diensten
  • Kassensoftware
  • Softwareupdates
  • Schnittstellen

soweit diese Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Zustandekommen des Vertrages, Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes

4.1 Meine Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet oder enthält eine bestimmte Annahmefrist. Sie stellen keinen Antrag im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern gelten für den Kunden als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

4.2 Der Auftrag des Kunden stellt ein Angebot an mich zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden beauftragte Leistung dar. Wenn der Kunde eine Beauftragung per E-Mail abgibt, erhält er von mir eine E-Mail, die den Eingang der Beauftragung bestätigt und die Einzelheiten zur Beauftragung aufführt (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung stellt sodann die Annahme des Angebots des Kunden dar.

Ein Vertrag zwischen Ihnen und mir kommt zustande, durch meine vorgenannte Auftragsbestätigung per E-Mail oder dadurch, dass ich das Angebot des Kunden vor Ort schriftlich annehme (Annahmeerklärung). Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Beginnt DerKassenDoc auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Eingang meiner Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Annahme des Angebots des Kunden vor Ort mit der Leistungserbringung, so liegt darin bereits der Vertragsschluss.

4.3 DerKassenDoc ist berechtigt, Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

4.4 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Kunden ist der geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von mir vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den geschlossenen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

4.5 Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

4.6 Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den beauftragten Leistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch mich erfolgt nicht.

5. Beratung und Angebote

5.1 Beratungen können telefonisch, online oder vor Ort erfolgen.

5.2 Ein kostenloses Erstgespräch dient ausschließlich der allgemeinen Bedarfsanalyse.

5.3 Aussagen während eines Erstgesprächs stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar.

5.4 Angebote können zeitlich befristet werden.

5.5 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

6. Verkauf von Hardware

6.1 DerKassenDoc verkauft Hardware und Zubehör ausschließlich an Unternehmer.

6.2 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.

6.4 Einrichtung, Installation, Schulung, Datenübernahme oder Support sind nicht Bestandteil eines Hardwarekaufs, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

6.5 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6.6 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswerts meiner Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an mich ab. Ich nehme diese Abtretung an. Unbesehen meiner Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichte ich mich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, bin ich verpflichtet, die Sicherheiten nach meiner Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.

6.7 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind DerKassenDoc unverzüglich mitzuteilen.

Ergänzung zu 6 – Verkauf gebrauchter Hardware

6.8 Gebrauchte, generalüberholte oder bereits zuvor eingesetzte Waren werden im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Kaufvertrag ausdrücklich als solche gekennzeichnet.

6.9 Der Zustand, das Alter, der Lieferumfang, die technische Ausstattung sowie bekannte Gebrauchsspuren oder Mängel ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot, dem Übergabeprotokoll oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

6.10 Alters- und gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen, optische Gebrauchsspuren sowie eine gegenüber Neugeräten verminderte Akkukapazität stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei gebrauchten Waren üblich sind, die vereinbarte Beschaffenheit nicht unterschreiten und die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.

6.11 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Sachmängelhaftung für gebrauchte Waren ausgeschlossen.

6.12 Der Ausschluss gemäß Ziffer 6.11 gilt nicht

  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.13 Soweit DerKassenDoc für eine gebrauchte Ware ausdrücklich eine Funktionsgarantie, Garantiefrist oder sonstige freiwillige Garantie gewährt, ergeben sich deren Inhalt, Umfang und Dauer ausschließlich aus der jeweiligen Garantieerklärung. Eine solche Garantie besteht zusätzlich zu etwaigen gesetzlichen Rechten und erweitert diese nur im ausdrücklich beschriebenen Umfang.

6.14 Vorhandene Hersteller- oder Drittanbietergarantien werden nur weitergegeben, soweit sie noch bestehen und nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers auf den Kunden übertragbar sind. DerKassenDoc übernimmt keine eigene Garantie für die Anerkennung von Ansprüchen durch den Hersteller oder sonstigen Garantiegeber.

6.15 Bei gebrauchten Geräten mit Akkumulatoren oder sonstigen Verschleißteilen wird keine bestimmte Restlebensdauer oder Kapazität geschuldet, sofern eine solche nicht ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.

6.16 Der Kunde hat gebrauchte Waren nach der Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt, gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

6.17 Soweit die gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht mir zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Neu-Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Gewährleistungsansprüche für die gelieferte gebrauchte Ware werden ausgeschlossen. Rechte wegen Mängeln stehen Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern ich eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben habe.

7. Lieferung/Gefahrübergang/Annahmeverzug

7.1 Ich liefere die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Ich versende die Ware über ein Transport- bzw. Speditionsunternehmen. Die Ware wird versichert übersendet. Dies gilt auch bei einem Paketversand.

7.2 Mit der Übergabe der verkauften Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Versende ich auf Verlangen des Kunden die verkaufte Ware nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort (Versendungskauf), so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald ich die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert habe.

7.3 Kommen Sie in Annahmeverzug, d.h. dass Sie die Ihnen angebotene Ware nicht annehmen, oder unterlassen Sie eine Ihnen obliegende Mitwirkungshandlung, so stellt dies regelmäßig keine Pflichtverletzung dar. Eine Pflichtverletzung kann aber dann gegeben sein, wenn Ihre Weigerung, die Ware anzunehmen oder in der erforderlichen Weise mitzuwirken, als Lossagung von dem mit uns geschlossenen Vertrag oder als eine erhebliche Gefährdung des Vertragszweckes zu werten ist. Wenn Sie den Annahmeverzug oder die Unterlassung der Ihnen obliegenden Mitwirkungshandlung (Pflichtverletzung) im Sinne von § 280 Absatz 1 Satz 2 BGB zu vertreten haben, bin ich berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, wozu auch Mehraufwendungen (bspw. Kosten der Einlagerung) gehören, geltend zu machen.

7.4 Verpackung und Versand erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen.

8. Einrichtung und Installation

8.1 DerKassenDoc richtet Kassensysteme entsprechend der vereinbarten Leistungen ein.

8.2 Hierzu können insbesondere gehören

  • Artikel
  • Warengruppen
  • Bediener
  • Drucker
  • Netzwerk
  • Kassenschubladen
  • EC-Terminals
  • TSE
  • Cloudanbindungen
  • Schnittstellen

8.3 Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

8.4 Verzögerungen durch unvollständige Angaben des Kunden verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

8.5 Entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.

9. Schulungen

9.1 Schulungen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang.

9.2 Schulungen dienen der technischen Bedienung des Systems.

9.3 Schulungen ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

9.4 Der Kunde bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung des Kassensystems durch seine Mitarbeiter.

10. Datenübernahme

10.1 Datenübernahmen aus bestehenden Kassensystemen erfolgen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung.

10.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit sowie Vollständigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich.

10.3 Eine vollständige Übernahme sämtlicher Daten kann insbesondere bei Fremdsystemen technisch ausgeschlossen sein.

10.4 Vor jeder Datenübernahme hat der Kunde eine vollständige Datensicherung anzufertigen, sofern dies nicht ausdrücklich durch DerKassenDoc übernommen wird.

10.5 Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten wird gesondert berechnet.

11. Vermietung von Kassensystemen und Hardware

11.1 DerKassenDoc kann Kassensysteme, Tablets, Bondrucker, Kassenschubladen, Monitore, Netzwerkkomponenten sowie sonstige Hardware gegen Entgelt vermieten.

11.2 Der Leistungsumfang, die Mietdauer, die Vergütung sowie enthaltene Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag oder Angebot.

11.3 Sämtliche Mietgeräte bleiben Eigentum von DerKassenDoc.

11.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgeräte pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.

11.5 Veränderungen an Hard- oder Software, Umbauten, Manipulationen oder Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von DerKassenDoc vorgenommen werden.

11.6 Der Kunde darf Mietgeräte weder verkaufen noch verpfänden oder Dritten dauerhaft überlassen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

11.7 Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen sind DerKassenDoc unverzüglich mitzuteilen.

11.8 Nach Vertragsende sind sämtliche Mietgeräte einschließlich Zubehör vollständig und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.

11.9 Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.

11.10 Beschädigungen, Verlust oder fehlendes Zubehör, die der Kunde zu vertreten hat, können nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

11.11 Der Kunde ist verpflichtet, vor Rückgabe sämtliche eigenen Daten zu sichern. DerKassenDoc ist berechtigt, nach Rückgabe sämtliche auf dem Gerät vorhandenen Daten datenschutzkonform zu löschen.

12. Mietkauf

12.1 DerKassenDoc kann Hardware im Wege des Mietkaufs überlassen.

12.2 Art und Umfang des Mietkaufs ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Mietkaufvertrag.

12.3 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Beträge bleibt das Gerät Eigentum von DerKassenDoc.

12.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät während der gesamten Vertragslaufzeit sorgfältig zu behandeln.

12.5 Veränderungen am Gerät dürfen nur vorgenommen werden, soweit sie dem gewöhnlichen Gebrauch dienen oder ausdrücklich genehmigt wurden.

12.6 Verlust oder Beschädigungen sind unverzüglich mitzuteilen.

12.7 Jede Partei hat das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für DerKassenDoc insbesondere vor, wenn a) der Kunde mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist oder b) der Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder c) besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen mir eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12.8 Im Falle einer Vertragsbeendigung erfolgt die gegenseitige Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vereinbarungen des Mietkaufvertrages.

12.9 Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, Zahlungsdienste, Serviceverträge oder Wartungsverträge sind nicht Bestandteil des Mietkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

12.10 Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher im Mietkaufvertrag vereinbarten Zahlungsverpflichtungen.

13. Leasing und Finanzierung durch Drittanbieter

13.1 DerKassenDoc kann dem Kunden auf Wunsch die Finanzierung oder das Leasing von Hardware und sonstigen Investitionsgütern über eine externe Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft vermitteln.

13.2 Der Leasing- oder Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft zustande. DerKassenDoc wird nicht Leasinggeber, Darlehensgeber oder Finanzierungspartner des Kunden.

13.3 Die Entscheidung über die Annahme des Kunden, die Bonitätsprüfung, Vertragslaufzeit, Ratenhöhe, Sicherheiten, Eigentumsverhältnisse, Kauf- oder Übernahmeoptionen sowie sonstige Vertragsbedingungen trifft ausschließlich die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft.

13.4 Für das Leasing- oder Finanzierungsverhältnis gelten ausschließlich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft.

13.5 Angaben von DerKassenDoc zu möglichen Leasingraten, Laufzeiten oder Finanzierungskonditionen sind unverbindliche Beispielberechnungen, sofern sie nicht ausdrücklich von der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft bestätigt wurden.

13.6 Wird der Leasing- oder Finanzierungsantrag abgelehnt oder nicht rechtzeitig genehmigt, ist DerKassenDoc nicht zur Lieferung auf Leasing- oder Finanzierungsbasis verpflichtet. Eine Lieferung gegen andere Zahlungsbedingungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

13.7 Installations-, Einrichtungs-, Schulungs-, Support-, Wartungs-, Software-, Lizenz-, Cloud-, TSE- und Zahlungsdienstleistungen sind nur dann Bestandteil des Leasing- oder Finanzierungsvertrags, wenn dies ausdrücklich von der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft bestätigt wurde. Andernfalls werden diese Leistungen unmittelbar zwischen DerKassenDoc und dem Kunden vereinbart und abgerechnet.

13.8 Mängelanzeigen bezüglich der gelieferten Hardware sind sowohl gegenüber DerKassenDoc als Lieferant als auch entsprechend den Vorgaben des Leasingvertrags gegenüber der Leasinggesellschaft geltend zu machen. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

14. Kassensoftware, Cloud-Dienste und Drittanbieter

14.1 DerKassenDoc vertreibt und betreut Kassensoftware sowie Leistungen von Drittanbietern.

14.2 Hierzu gehören insbesondere

  • Kassensoftware
  • Cloud-Dienste
  • Technische Sicherheitseinrichtungen (TSE)
  • Zahlungsdienste
  • Schnittstellen
  • Betriebssysteme
  • Apps
  • Online-Dienste

14.3 Für Leistungen von Drittanbietern gelten ergänzend deren Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

14.4 Änderungen an Leistungen, Preisen, Schnittstellen oder technischen Voraussetzungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von DerKassenDoc.

14.5 DerKassenDoc haftet nicht für Leistungsstörungen, die ausschließlich auf Leistungen eines Drittanbieters beruhen und nicht von DerKassenDoc verursacht wurden.

14.6 Kosten für Lizenzen, Cloud-Dienste, TSE, Zahlungsdienste oder sonstige Drittanbieterleistungen werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

15. Kartenzahlungsterminals und Zahlungsdienste

15.1 DerKassenDoc kann Kartenzahlungsterminals, Zubehör sowie damit verbundene Einrichtungs-, Installations- und Supportleistungen anbieten. Darüber hinaus kann DerKassenDoc Verträge über Kartenakzeptanz, Netzbetrieb, Zahlungsabwicklung, Terminalmiete oder sonstige Zahlungsdienste an externe Zahlungsdienstleister vermitteln.

15.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kommt der Vertrag über die Erbringung von Zahlungsdiensten, die Kartenakzeptanz, die Zahlungsabwicklung und gegebenenfalls die Überlassung oder Miete des Kartenzahlungsterminals ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister, Netzbetreiber, Acquirer oder sonstigen Vertragspartner zustande.

15.3 DerKassenDoc ist in diesem Fall ausschließlich als Vertriebs-, Vermittlungs- oder technischer Servicepartner tätig. DerKassenDoc wird insbesondere nicht selbst Zahlungsdienstleister, Acquirer, Netzbetreiber, kontoführendes Institut oder Empfänger der vom Kunden über Kartenzahlungen vereinnahmten Umsätze.

15.4 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen, Preisverzeichnisse, Datenschutzbestimmungen und sonstigen Vereinbarungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

15.5 Die Annahme eines Antrags, die Bonitäts- und Identitätsprüfung, die Händlerfreischaltung, die Festlegung oder Änderung von Transaktionsentgelten und sonstigen Gebühren, die Auszahlung von Kartenumsätzen, die Einrichtung von Sicherheiten oder Reserven sowie die Sperrung oder Kündigung eines Zahlungsdienstvertrags liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

15.6 Angaben von DerKassenDoc zu Konditionen, Transaktionsgebühren, Auszahlungsterminen, Vertragslaufzeiten oder sonstigen Leistungen eines Zahlungsdienstleisters beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auskunft verfügbaren Informationen. Verbindlich sind ausschließlich die vom jeweiligen Zahlungsdienstleister bestätigten Vertragsunterlagen.

15.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Antragstellung, Identitätsprüfung, Geldwäscheprüfung und Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben und Unterlagen richtig, vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Änderungen der Unternehmens-, Inhaber-, Bank- oder Kontaktdaten sind dem jeweiligen Zahlungsdienstleister und, soweit erforderlich, DerKassenDoc unverzüglich mitzuteilen.

15.8 DerKassenDoc schuldet keine Annahme des Kunden durch den Zahlungsdienstleister und keine Freischaltung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Wird ein Antrag abgelehnt, verzögert bearbeitet oder nur zu abweichenden Konditionen angenommen, begründet dies keine Haftung von DerKassenDoc, soweit DerKassenDoc den Umstand nicht zu vertreten hat.

15.9 DerKassenDoc haftet nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB für die von DerKassenDoc selbst erbrachten Installations-, Einrichtungs-, Konfigurations- und Supportleistungen. Für Leistungsstörungen im Verantwortungsbereich des Zahlungsdienstleisters, Acquirers, Netzbetreibers, Kreditinstituts, Kartenunternehmens, Internet- oder Telekommunikationsanbieters haftet DerKassenDoc nicht, soweit DerKassenDoc diese nicht zu vertreten hat.

15.10 DerKassenDoc übernimmt insbesondere keine Gewähr für

  • die ununterbrochene Verfügbarkeit der Kartenzahlung,
  • die Genehmigung einzelner Transaktionen,
  • bestimmte Auszahlungszeitpunkte,
  • die Rückbuchungsfreiheit von Kartenzahlungen,
  • Chargebacks oder Reklamationsentscheidungen,
  • die Annahme bestimmter Kartenarten,
  • die dauerhafte Beibehaltung bestimmter Drittanbieterkonditionen.

15.11 Störungen, Abrechnungsfragen, Rückbuchungen, Chargebacks, Auszahlungen, Kartenakzeptanzprobleme sowie Vertrags- oder Gebührenfragen, die den Zahlungsdienstvertrag betreffen, sind grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Zahlungsdienstleister geltend zu machen. DerKassenDoc kann den Kunden hierbei im Rahmen eines gesonderten Supportauftrags unterstützen.

15.12 Preise für von DerKassenDoc selbst verkaufte Hardware, Zubehör, Einrichtung, Installation, Schulung und Support werden unmittelbar zwischen DerKassenDoc und dem Kunden vereinbart. Gebühren des Zahlungsdienstleisters, insbesondere Terminalmieten, Grundgebühren, Transaktionsentgelte, Autorisierungsentgelte, Servicegebühren und sonstige Zahlungsverkehrskosten, werden nach dessen Vertragsbedingungen berechnet.

15.13 Soweit ein Kartenzahlungsterminal über eine Schnittstelle mit dem Kassensystem verbunden wird, hängt die Funktionsfähigkeit der Verbindung auch von den technischen Voraussetzungen und Freigaben der beteiligten Drittanbieter ab. Änderungen an Schnittstellen, Softwareständen, Protokollen oder Systemvoraussetzungen können Anpassungsarbeiten erforderlich machen. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert vergütet, sofern die Ursache nicht von DerKassenDoc zu vertreten ist.

15.14 Der Kunde hat Kartenzahlungen, Terminalabrechnungen und Auszahlungen regelmäßig zu kontrollieren. Erkennbare Unstimmigkeiten sind dem zuständigen Zahlungsdienstleister und gegebenenfalls DerKassenDoc unverzüglich mitzuteilen.

15.15 Soweit DerKassenDoc aufgrund eines vermittelten oder betreuten Vertrags Provisionen oder sonstige Vergütungen vom Zahlungsdienstleister erhält, entstehen dem Kunden hieraus keine zusätzlichen Zahlungspflichten gegenüber DerKassenDoc, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

16. Support

16.1 Supportleistungen erfolgen nach Vereinbarung telefonisch, per E-Mail, Fernwartung oder vor Ort.

16.2 Art und Umfang richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Servicevertrag.

16.3 Reaktionszeiten beschreiben ausschließlich den Zeitraum bis zur ersten Bearbeitung einer Anfrage.

16.4 Reaktionszeiten stellen keine garantierte Fehlerbehebungszeit dar.

16.5 Eine Fehlerbehebung kann insbesondere von der Mitwirkung des Kunden, der Internetverbindung, Drittanbietern oder technischen Voraussetzungen abhängen.

16.6 Leistungen außerhalb eines vereinbarten Servicevertrages werden nach Aufwand berechnet.

16.7 Kunden ohne Servicevertrag haben keinen Anspruch auf bevorzugte Bearbeitung.

16.8 Support kann abgelehnt werden, wenn Systeme durch Dritte verändert oder manipuliert wurden und dadurch eine ordnungsgemäße Fehleranalyse nicht möglich ist.

16.9 Steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratungen sind nicht Bestandteil des Supports.

17. Serviceverträge

17.1 Serviceverträge regeln den Umfang der laufenden Betreuung.

17.2 Art und Umfang ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Servicevertrag.

17.3 Serviceverträge können insbesondere enthalten:

  • telefonischen Support
  • Fernwartung
  • Vor-Ort-Service
  • Wartungen
  • bevorzugte Bearbeitung
  • Notdienstleistungen

17.4 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.

17.5 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform.

18. Wartung

18.1 Wartungsleistungen werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

18.2 Wartungen dienen der technischen Funktionsprüfung sowie der vorbeugenden Instandhaltung.

18.3 Wartungen ersetzen keine steuerliche Prüfung oder gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen.

18.4 Der Kunde bleibt für die ordnungsgemäße Kassenführung sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften verantwortlich.

18.5 Wartungen können insbesondere folgende Leistungen umfassen:

  • Funktionsprüfung
  • Firmware-Updates
  • Software-Updates
  • Prüfung der TSE
  • Prüfung von Druckern
  • Sichtprüfung der Hardware
  • Kontrolle der Systemkonfiguration

19. Fernwartung

19.1 Fernwartungen erfolgen ausschließlich mit Zustimmung des Kunden.

19.2 Vor Beginn einer Fernwartung hat der Kunde eine aktuelle Datensicherung anzufertigen, sofern dies nicht ausdrücklich von DerKassenDoc übernommen wurde.

19.3 Während der Fernwartung hat der Kunde einen geeigneten Ansprechpartner bereitzustellen.

19.4 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Zugänge verfügbar sind.

19.5 DerKassenDoc kann eine Fernwartung abbrechen, wenn technische oder sicherheitsrelevante Gründe einer ordnungsgemäßen Durchführung entgegenstehen.

19.6 Für Schäden aufgrund fehlender Datensicherungen, instabiler Internetverbindungen, Stromausfälle oder Eingriffe Dritter haftet DerKassenDoc nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

20. Notdienst

20.1 Notdienstleistungen werden ausschließlich erbracht, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden oder DerKassenDoc ihre Durchführung im Einzelfall bestätigt.

20.2 Ein Anspruch auf einen 24-Stunden-Service oder eine permanente Erreichbarkeit besteht nicht.

20.3 Notdienstleistungen werden nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung berechnet.

20.4 Der Notdienst umfasst ausschließlich technische Unterstützung bei akuten Störungen.

20.5 DerKassenDoc schuldet keine sofortige vollständige Wiederherstellung des Systems.

20.6 Ob eine Fernwartung, ein Vor-Ort-Einsatz oder die Bereitstellung eines Ersatzgerätes erfolgt, entscheidet DerKassenDoc nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten.

21. Leih- und Ersatzgeräte

21.1 Leih- oder Ersatzgeräte werden ausschließlich nach Verfügbarkeit und nur nach gesonderter Vereinbarung bereitgestellt.

21.2 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell, Neugerät oder baugleiches Gerät besteht nicht.

21.3 Für Leihgeräte gelten die Regelungen dieser AGB über Mietgeräte entsprechend.

21.4 Nach Ende der Leihzeit sind sämtliche Geräte einschließlich Zubehör unverzüglich zurückzugeben.

21.5 Für vom Kunden zu vertretende Beschädigungen oder Verluste gelten die gesetzlichen Schadensersatzvorschriften.

22. Preise

22.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

22.2 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

22.3 Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

22.4 Der reguläre Stundensatz beträgt 120,00 EUR netto.

22.5 Der Notdienst-Stundensatz beträgt 200,00 EUR netto.

22.6 Die Abrechnung erfolgt je Servicevorgang in Zehn-Minuten-Einheiten. Als ein Servicevorgang gilt die ohne wesentliche Unterbrechung erbrachte Bearbeitung desselben konkreten Kundenanliegens. Wird die Bearbeitung für mehr als 30 Minuten unterbrochen und anschließend fortgesetzt, beginnt ein neuer Servicevorgang. Unterbrechungen, die durch die Durchführung der Leistung selbst bedingt sind, insbesondere technisch erforderliche Wartezeiten, Downloads, Installationen, Neustarts oder Systemprüfungen, gelten nicht als Unterbrechung im Sinne dieser Regelung.

22.7 Zusätzlich berechnet werden können insbesondere

  • Fahrtkosten
  • Versandkosten
  • Parkgebühren
  • Material
  • Ersatzteile
  • Softwarelizenzen
  • Cloudkosten
  • TSE-Kosten
  • Drittanbieterleistungen

sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

22.8 Die Fahrtstrecke wird grundsätzlich anhand einer verkehrsüblichen Route vom Betriebssitz von DerKassenDoc zum Einsatzort und zurück berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

23. Zahlungsbedingungen

23.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

23.2 Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% - Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

23.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

23.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

23.5 Ich bin berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an meine Stelle als Forderungsinhaber. Die Abtretung werde ich dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

23.6 Ich bin berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn mir nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung meiner offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

24. Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen

24.1 Diese Regelung gilt ausschließlich für laufende Service-, Wartungs- oder Mietverträge.

24.2 DerKassenDoc kann vereinbarte Vergütungen anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die maßgeblichen Kosten oder Marktbedingungen wesentlich verändern.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Einkaufspreise
  • Lizenzkosten
  • Kosten von Drittanbietern
  • Hostingkosten
  • Lohnkosten
  • gesetzliche Abgaben
  • Änderungen der Umsatzsteuer

24.3 Kostensenkungen werden bei Preisanpassungen angemessen berücksichtigt.

24.4 Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

24.5 Erhöht sich die Vergütung erheblich, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.

24.6 Fest vereinbarte Kaufpreise oder Mietkaufraten bleiben hiervon unberührt.

25. Mitwirkungspflichten des Kunden

25.1 Der Kunde unterstützt DerKassenDoc bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen.

25.2 Der Kunde stellt insbesondere rechtzeitig bereit:

  • Ansprechpartner
  • Zugang zum Objekt
  • Stromversorgung
  • Internetzugang
  • Netzwerkzugang
  • Administratorrechte
  • erforderliche Zugangsdaten
  • technische Informationen

25.3 Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen durch.

25.4 Vor Updates, Änderungen, Reparaturen oder Datenübernahmen ist eine aktuelle Datensicherung anzufertigen, sofern dies nicht ausdrücklich von DerKassenDoc übernommen wird.

25.5 Der Kunde ist für die Richtigkeit sämtlicher bereitgestellter Daten verantwortlich.

25.6 Entsteht Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, kann dieser nach Aufwand berechnet werden.

25.7 Der Kunde informiert DerKassenDoc unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder technische Störungen.

25.8 Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Kommt der Kunde trotz Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, bin ich insoweit von meinen Verpflichtungen befreit, soweit die Einhaltung der nichterfüllten Pflicht Voraussetzung für die Leistungserbringung durch mich ist. Ich kann außerdem den hierdurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.

25.9 Bin ich der Auffassung, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt, werde ich den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen und dem Kunden eine angemessene Nachfrist für die Erbringung der Mitwirkungsleistung setzen, gegebenenfalls werde ich den Kunden auf etwaige nachteilige Folgen der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Mitwirkungsleistung im Rahmen der Nachfristsetzung hinweisen. Solange Mitwirkungsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, bin ich für sich daraus ergebende Leistungsstörungen nicht verantwortlich. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungsleistungen mit entstehendem Mehraufwand kann ich gesondert in Rechnung stellen. Gegebenenfalls bleiben weitergehende Ansprüche von mir unberührt.

26. KassenSichV, TSE und steuerliche Verantwortung

26.1 Elektronische Kassensysteme unterliegen gesetzlichen Anforderungen.

26.2 DerKassenDoc unterstützt den Kunden ausschließlich bei der technischen Umsetzung vereinbarter Leistungen.

26.3 Die Verantwortung für

  • die ordnungsgemäße Kassenführung,
  • die Einhaltung steuerlicher Vorschriften,
  • die Belegausgabepflicht,
  • die Aufbewahrungspflichten,
  • die Kassenmeldung,
  • die DSFinV-K,
  • die TSE-Nutzung,
  • steuerliche Auswertungen,
  • Buchhaltung und

sonstige gesetzliche Verpflichtungen verbleibt ausschließlich beim Kunden.

26.4 DerKassenDoc erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

26.5 Hinweise von DerKassenDoc dienen ausschließlich der technischen Unterstützung.

26.6 Der Kunde ist verpflichtet, gesetzliche Meldepflichten gegenüber Finanzbehörden fristgerecht zu erfüllen.

26.7 Sofern ausdrücklich vereinbart, unterstützt DerKassenDoc den Kunden bei der technischen Zusammenstellung der für die Kassenmeldung erforderlichen Informationen.

Die Verantwortung für Inhalt, Vollständigkeit und Übermittlung verbleibt jedoch beim Kunden.

27. Termine und Vor-Ort-Einsätze

27.1 Vereinbarte Termine sind einzuhalten.

27.2 Terminverschiebungen sollen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden.

27.3 Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist DerKassenDoc berechtigt, den entstandenen Zeitaufwand, Fahrtkosten sowie den nachweislich entstandenen Vergütungsausfall zu berechnen.

27.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

27.5 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Stromausfällen, Internetausfällen oder sonstigen nicht von DerKassenDoc zu vertretenden Umständen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

27.6 DerKassenDoc ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben.

28. Abnahme

28.1 Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen.

28.2 Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn wesentliche Mängel vorliegen.

28.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

28.4 Erfolgt trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abnahme oder nutzt der Kunde die Leistung produktiv, kann dies nach den gesetzlichen Vorschriften als Abnahme gelten.

29. Mängelrechte (Gewährleistung)

29.1 Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

29.2 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware oder Leistung zu prüfen und mitzuteilen.

29.3 Bei berechtigten Mängeln ist DerKassenDoc zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) bestimmt DerKassenDoc unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

29.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Voraussetzungen seine weiteren Rechte geltend machen.

29.5 Keine Mängel liegen insbesondere vor, wenn Störungen verursacht werden durch:

  • unsachgemäße Bedienung,
  • eigenmächtige Veränderungen,
  • Eingriffe Dritter,
  • ungeeignete Betriebsbedingungen,
  • Strom- oder Netzwerkprobleme,
  • Internet- oder Telekommunikationsausfälle,
  • Software oder Hardware anderer Anbieter.

29.6 Für gebrauchte Hardware gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sofern gesetzlich zulässig und individuell vereinbart, kann die Gewährleistung eingeschränkt werden.

30. Haftung

30.1 DerKassenDoc haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

30.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DerKassenDoc ausschließlich auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

30.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

30.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Umsatzverluste und entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit diese Schäden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

30.5 Beruht ein Umsatzverlust, entgangener Gewinn oder sonstiger Betriebsausfallschaden auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

30.6 DerKassenDoc übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige wirtschaftliche Schäden, soweit der Ausfall oder die Störung verursacht wurde durch

  • Ausfälle oder Störungen der Internet-, Telefon-, Mobilfunk- oder Stromversorgung,
  • Störungen bei Zahlungsdienstleistern, Acquirern, Netzbetreibern, Banken oder Kartenorganisationen,
  • Ausfälle von Cloud-, TSE-, Hosting- oder sonstigen Drittanbieterdiensten,
  • Änderungen, Eingriffe oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte,
  • fehlerhafte Bedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungs- und Sicherheitshinweisen,
  • nicht bereitgestellte oder fehlerhafte Zugangsdaten,
  • fehlende Datensicherungen,
  • Schadsoftware, Cyberangriffe oder Sicherheitsvorfälle, die DerKassenDoc nicht zu vertreten hat,
  • höhere Gewalt oder
  • sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von DerKassenDoc.

30.7 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene und zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Betriebsausfällen zu treffen. Hierzu gehören insbesondere

  • regelmäßige Datensicherungen,
  • die Vorhaltung eines gesetzlich zulässigen Not- oder Ersatzbetriebs,
  • die Möglichkeit zur manuellen Belegerstellung,
  • alternative Zahlungsarten,
  • die rechtzeitige Meldung erkennbarer Störungen sowie
  • die Befolgung technischer Hinweise von DerKassenDoc.

30.8 Unterlässt der Kunde zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung oder Schadensminderung, ist dies bei der Bestimmung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs nach den gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigen.

30.9 Für den Verlust von Daten haftet DerKassenDoc bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe desjenigen Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

30.10 Soweit die Haftung von DerKassenDoc ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DerKassenDoc.

30.11 DerKassenDoc haftet nicht für Schäden oder Ausfälle an Kassensystemen, Hardware, Software oder sonstigen technischen Einrichtungen, soweit diese verursacht wurden durch

  • normalen Verschleiß,
  • Alterung von Bauteilen,
  • Materialermüdung,
  • Bedienungsfehler,
  • unsachgemäße Nutzung,
  • Eingriffe oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte,
  • Stromschwankungen, Überspannung oder Stromausfälle,
  • Blitzschlag,
  • Brand,
  • Wasserschäden,
  • Diebstahl,
  • Viren, Schadsoftware oder Cyberangriffe,
  • Ausfälle von Internet-, Netzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen,
  • Fehler oder Änderungen von Hard- oder Software Dritter,
  • höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs von DerKassenDoc.

30.12 Soweit DerKassenDoc im Rahmen einer Reparatur, Wartung, Installation oder Konfiguration Leistungen an vorhandenen Geräten erbringt, haftet DerKassenDoc nicht für bereits vorhandene Mängel, Vorschäden oder altersbedingte Defekte, die unabhängig von der erbrachten Leistung auftreten oder sichtbar werden.

31. Datenschutz

31.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

31.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung. Auf der Webseite https://derkassendoc.de/datenschutz

31.3 Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

31.4 Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Nutzung seiner Kassensysteme und der darin gespeicherten personenbezogenen Daten.

31.5 Nach Vertragsende ist DerKassenDoc berechtigt, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gespeicherte Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

32. Vertraulichkeit

Soweit sich die Vertragsparteien Geschäftsgeheimnisse zur Erfüllung des Vertragszwecks zur Verfügung stellen, verpflichtet sich jede Partei, alle ihr indirekt oder direkt zur Kenntnis gekommenen Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt strikt vertraulich zu behandeln und diese nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Geschäftsgeheimnisse im vorgenannten Sinne sind insbesondere: - betriebliche Abläufe, - Preisvereinbarungen, - Zugangsdaten, - technische Dokumentationen, - Kundendaten. Im Übrigen gilt für Geschäftsgeheimnisse die Begriffsbestimmung in § 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

32.2 Die Geschäftsgeheimnisse dürfen nur gegenüber denjenigen Personen offengelegt werden, die Zugang zu den Geschäftsgeheimnissen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen und die offen legende Partei wird ihnen die in Ziffer 32 dieser AGB geregelten Geheimhaltungsbestimmungen auferlegen. Jede der Vertragsparteien wird den Verlust oder unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich mitteilen. Dies gilt auch bei Raub, Einbruch, Diebstahl und ähnlichen Vorkommnissen.

32.3 Jede Partei wird nach dem aktuellen Stand der Technik angemessene technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse ergreifen und sie durch angemessene und geeignete Geheimhaltungs- und Schutzmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Missbrauch Dritter und vor Verlust sichern und es unterlassen, die Geschäftsgeheimnisse selbst oder durch Dritte wirtschaftlich zu verwerten.

32.4 Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von DerKassenDoc sind im gleichen Umfang wie ich selbst zur Vertraulichkeit zu verpflichten. DerKassenDoc weist dies auf Verlangen des Kunden nach.

32.5 Verstößt eine Partei gegen die sich aus 32.1 und 32.2 ergebende Verpflichtung und hat sie diesen Verstoß zu vertreten, verwirkt sie eine Vertragsstrafe, die von der anderen Partei im Einzelfall nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen und im Streitfall von dem örtlich zuständigen Landgericht zu überprüfen ist. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche, die aus der gleichen Pflichtverletzung resultieren, anzurechnen. Die Vertragsstrafe stellt dabei den Mindestschaden dar.

33. Höhere Gewalt (Force-Majeure-Klausel)

33.1 DerKassenDoc haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

33.2 Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

33.3 DerKassenDoc ist in diesem Fall berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadenersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine- und -fristen gerät DerKassenDoc nicht in Verzug.

33.4 Beide Parteien sind verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

33.5 Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis höherer Gewalt länger als 4 Monate andauert, ist DerKassenDoc zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

34. Laufzeit und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

34.1 Laufzeit und Kündigungsfristen von Service-, Wartungs- oder Mietverträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

34.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

34.3 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

35. Zurückbehaltungsrecht und Leistungssperre

35.1 Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist DerKassenDoc berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten, soweit gesetzlich zulässig.

35.2 Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

36. Änderungen dieser AGB

36.1 Änderungen dieser AGB gelten ausschließlich für zukünftige Vertragsabschlüsse.

36.2 Für bereits geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

37. Schlussbestimmungen

37.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

37.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von DerKassenDoc Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

37.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

37.4 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: 01.09.2026

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