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Überblick · BMF-Referentenentwurf
Kassenpflicht 2027 – was der Entwurf sagt.
Geplant: elektronische Kasse mit TSE ab ca. 100.000 € Jahresumsatz. Für Betriebe in Gießen, Alsfeld, Marburg, Wetzlar und ganz Mittelhessen – verständlich eingeordnet, noch kein geltendes Gesetz.
Was plant das Bundesfinanzministerium?
Am 7. August 2026 hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht veröffentlicht. Kern laut Entwurf (§ 146b AO-E): Steuerpflichtige mit einem Gesamtumsatz über 100.000 € im Kalenderjahr sollen ein elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a AO nutzen – eine manipulationssichere Kasse mit zertifizierter TSE.
Stand: Referentenentwurf – Formulierungen hier: „soll / geplant / Entwurf“. Wer in Mittelhessen schon elektronisch kassiert, braucht TSE, DSFinV-K-Export und GoBD-konforme Aufzeichnung bereits heute – unabhängig vom Entwurf für 2027.
Die wichtigsten Punkte
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100.000 €
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Umsatzgrenze laut Entwurf: Gesamtumsatz im Kalenderjahr, nicht nur Barumsatz.
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TSE-Kasse
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Elektronische Kasse mit zertifizierter TSE – offene Ladenkasse soll für Betroffene entfallen.
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2027
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Richtung 2027 für bereits betroffene Umsätze; späteres Überschreiten zeitversetzt. Mitteilung an das Finanzamt und mögliche Bußgelder laut Entwurf.
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2028
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Papier-Belegausgabe soll zum 1. Januar 2028 durch Belegbereitstellung ersetzt werden.
Was DerKassenDoc damit zu tun hat
Ab 1. September 2026 richte ich in Mittelhessen Kassensysteme ein und binde Kartenzahlung an. Zuerst die ehrliche Frage: Trifft der Entwurf dich überhaupt?
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